Edit Content

AGBs

1. Allgemeines und Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Fahrten, Werbeaktivitäten oder sonstigen Einsätze in denen die Mittis Mobile Bar gebucht wird bzw. zum Einsatz kommt. Für den Auftraggeber der Mittis Mobile Bar gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

2. Angebote

Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Schriftlich ausgestellte Angebote seitens der Mittis Mobilen Bar behalten ihre bindende Gültigkeit für einen Zeitraum von 10 Kalendertagen. Danach ist zwar von einem gleichbleibenden Preis auszugehen, jedoch gilt es, die Verfügbarkeit der zu buchenden Termine neu zu überprüfen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Mittis Mobile Bar.

4. Preise

5. Buchung bzw. Auftragserteilung

Als fixe Buchung gilt die Unterschrift des Auftraggebers auf ein ausgestelltes Angebot bzw. Auftragsbestätigung, die Bestätigung eines gesendeten Angebots via E-Mail, eine mündliche fixe Vereinbarung oder sonstige schlüssige Handlung.

6. Zahlung

a) 30 Tage vor Auftragsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme per Überweisung zu zahlen. Nach Auftragssende die restlichen 50% der Auftragssumme.
b) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 7 Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung netto Kasse fällig.
c) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Mittis Mobile Bar berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu verrechnen.

7. Stornierung

Im Falle einer kundenseitigen Stornierung eines gebuchten Auftrages werden an Stornokosten fällig: bis 3 Monate vor Veranstaltung 50% der Auftragssumme, ab 3 Monate vor Veranstaltung 100% der Auftragssumme.

8. Genehmigungen

Für sämtliche Einsätze der Mittis Mobile Bar betreffende Genehmigung – insbesondere bei der Abhaltung von Veranstaltungen – hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Ebenso ist alleinig der Auftraggeber für passende Gestaltung der Gegebenheiten am Einsatzort (Sicherheit, Platzbedarf, Erreichbarkeit, ausreichend befestigter Untergrund, etc.) verantwortlich.

Wenn nicht anders vereinbart, hat bei der Variante „Miete zur Eigennützung“ der Auftraggeber die entsprechende Ware, Personal und Konzessionen selbst zur Verfügung zu stellen.

9. Haftung und Schäden

Für allfällige Schäden an der Mittis Mobile Bar, welche durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter, Gäste oder sonstige Assoziierte durch Eigen- und/oder Fremdverschulden entstehen, haftet der Auftraggeber zu 100% und die damit entstandenen Kosten. Bei Schäden am oder in der Mittis Mobile Bar wird die Schadenshöhe prinzipiell mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. dem Preis der Wiederinstandsetzung (Preis für neue Teile + Arbeitszeit für Beschaffung und Einbau) angenommen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann von beiden Parteien gemeinsam bei Übergabe und Rücknahme der Mittis Mobile Bar ein Übernahmeprotokoll zu erstellen.

Bei grober Beschädigung und Diebstahl ist die Mittis Mobile Bar sofort zu verständigen.

Generell haftet der Auftraggeber uneingeschränkt für das Verhalten der Gäste, Mitarbeiter und sonstigen Assoziierten – auch Dritten gegenüber. Die Mittis Mobile Bar ist von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen schadlos zu halten.

10. Endreinigung

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die Mittis Mobile Bar nach Ende der Auftragsdauer wieder in sauberen Zustand übergeben wird. Falls nicht, werden Euro 70,- für die Reinigung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

11. Referenzfotos & Logos

Der Auftraggeber gestattet der Mittis Mobile Bar nach Veranstaltungsende Fotos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der Internet -Referenzseite einzustellen. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Eventagentur) ist diese für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich.

12. Mietequipment

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass ausgeliehenes Mietequipment (Gläser, Geschirr, etc.) nach Veranstaltungsende wieder komplett übergeben wird. Bei entstandenen Schäden (zB. Glasbruch) bzw. nicht kompletter Anzahl werden dem Auftraggeber die Neuanschaffungskosten in Rechnung gestellt.

13. Allgemeines

a) In der Mittis Mobile Bar gilt Rauchverbot! Dieses ist vom Auftraggeber unaufgefordert und nachhaltig einzuhalten.
b) Die Benutzung der Mittis Mobile Bar erfolgt stets und zu 100% auf eigene Gefahr und Risiko.
c) In der Zeit der Auftragsdauer ist es dem Auftraggeber oder einem seiner Mitarbeiter/Assoziierten untersagt, die Mittis Mobile Bar zu bewegen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen. Ausschließlich Mittis Mobile Bar ist befugt, diese zu bewegen. Wird die Bar in der Zeit der Auftragsdauer vom Auftraggeber oder einem seiner Mitarbeiter/Assoziierten bewegt, so haftet der Auftraggeber in dieser Zeit zur Gänze für allfällige Unfälle oder sonstige entstandene Schäden.
d) Die Mittis Mobile Bar wird standardmäßig inklusive der angebrachten Brandings und Logos übergeben. Eine Änderung ist nur nach vorheriger Absprache mit der Mittis Mobile Bar zulässig. Entstandene Schäden der angebrachten Brandings und Logos werden dem Auftraggeber zu 100% in Rechnung gestellt.
e) Eine Weitervermietung an Dritte durch Auftraggeber ist ausdrücklich verboten.

14. Gerichtsstand

Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt unwiderruflich der Firmensitz Steiermark der Mittis Mobile Bar.

15. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Geburtsdatum, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittles E-Mail an hi@mittismobilebar.at widerrufen werden.

Stand: 20.07.2022

Noch was unklar?
Fragen an uns?

Copyright 2022 Mittis Mobile Bar

Edit Content

AGBs

1. Allgemeines und Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Fahrten, Werbeaktivitäten oder sonstigen Einsätze in denen die Mittis Mobile Bar gebucht wird bzw. zum Einsatz kommt. Für den Auftraggeber der Mittis Mobile Bar gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

2. Angebote

Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Schriftlich ausgestellte Angebote seitens der Mittis Mobile Bar behalten ihre bindende Gültigkeit für einen Zeitraum von 10 Kalendertagen. Danach ist zwar von einem gleichbleibenden Preis auszugehen, jedoch gilt es, die Verfügbarkeit der zu buchenden Termine neu zu überprüfen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Mittis Mobile Bar.

4. Preise

5. Buchung bzw. Auftragserteilung

Als fixe Buchung gilt die Unterschrift des Auftraggebers auf ein ausgestelltes Angebot bzw. Auftragsbestätigung, die Bestätigung eines gesendeten Angebots via E-Mail, eine mündliche fixe Vereinbarung oder sonstige schlüssige Handlung.

6. Zahlung

a) 30 Tage vor Auftragsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme per Überweisung zu zahlen. Nach Auftragssende die restlichen 50% der Auftragssumme.
b) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 7 Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung netto Kasse fällig.
c) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Mittis Mobile Bar berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu verrechnen.

7. Stornierung

Im Falle einer kundenseitigen Stornierung eines gebuchten Auftrages werden an Stornokosten fällig: bis 3 Monate vor Veranstaltung 50% der Auftragssumme, ab 3 Monate vor Veranstaltung 100% der Auftragssumme.

8. Genehmigungen

Für sämtliche Einsätze der Mittis Mobilen Bar betreffende Genehmigung – insbesondere bei der Abhaltung von Veranstaltungen – hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Ebenso ist alleinig der Auftraggeber für passende Gestaltung der Gegebenheiten am Einsatzort (Sicherheit, Platzbedarf, Erreichbarkeit, ausreichend befestigter Untergrund, etc.) verantwortlich.

Wenn nicht anders vereinbart, hat bei der Variante „Miete zur Eigennützung“ der Auftraggeber die entsprechende Ware, Personal und Konzessionen selbst zur Verfügung zu stellen.

9. Haftung und Schäden

Für allfällige Schäden an der Mittis Mobile Bar, welche durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter, Gäste oder sonstige Assoziierte durch Eigen- und/oder Fremdverschulden entstehen, haftet der Auftraggeber zu 100% und die damit entstandenen Kosten. Bei Schäden am oder in der Mittis Mobile Bar wird die Schadenshöhe prinzipiell mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. dem Preis der Wiederinstandsetzung (Preis für neue Teile + Arbeitszeit für Beschaffung und Einbau) angenommen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann von beiden Parteien gemeinsam bei Übergabe und Rücknahme der Mittis Mobilen Bar ein Übernahmeprotokoll zu erstellen.

Bei grober Beschädigung und Diebstahl ist die Mittis Mobile Bar sofort zu verständigen.

Generell haftet der Auftraggeber uneingeschränkt für das Verhalten der Gäste, Mitarbeiter und sonstigen Assoziierten – auch Dritten gegenüber. Die Mittis Mobile Bar ist von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen schadlos zu halten.

10. Endreinigung

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die Mittis Mobile Bar nach Ende der Auftragsdauer wieder in sauberen Zustand übergeben wird. Falls nicht, werden Euro 70,- für die Reinigung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

11. Referenzfotos & Logos

Der Auftraggeber gestattet der Mittis Mobilen Bar nach Veranstaltungsende Fotos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der Internet -Referenzseite einzustellen. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Eventagentur) ist diese für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich.

12. Mietequipment

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass ausgeliehenes Mietequipment (Gläser, Geschirr, etc.) nach Veranstaltungsende wieder komplett übergeben wird. Bei entstandenen Schäden (zB. Glasbruch) bzw. nicht kompletter Anzahl werden dem Auftraggeber die Neuanschaffungskosten in Rechnung gestellt.

13. Allgemeines

a) In der Mittis Mobile Bar gilt Rauchverbot! Dieses ist vom Auftraggeber unaufgefordert und nachhaltig einzuhalten.
b) Die Benutzung der Mittis Mobile Bar erfolgt stets und zu 100% auf eigene Gefahr und Risiko.
c) In der Zeit der Auftragsdauer ist es dem Auftraggeber oder einem seiner Mitarbeiter/Assoziierten untersagt, die Mittis Mobile Bar zu bewegen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen. Ausschließlich Mittis Mobile Bar ist befugt, diese zu bewegen. Wird die Bar in der Zeit der Auftragsdauer vom Auftraggeber oder einem seiner Mitarbeiter/Assoziierten bewegt, so haftet der Auftraggeber in dieser Zeit zur Gänze für allfällige Unfälle oder sonstige entstandene Schäden.
d) Die Mittis Mobile Bar wird standardmäßig inklusive der angebrachten Brandings und Logos übergeben. Eine Änderung ist nur nach vorheriger Absprache mit der Mittis Mobile Bar zulässig. Entstandene Schäden der angebrachten Brandings und Logos werden dem Auftraggeber zu 100% in Rechnung gestellt.
e) Eine Weitervermietung an Dritte durch Auftraggeber ist ausdrücklich verboten.

14. Gerichtsstand

Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt unwiderruflich der Firmensitz Steiermark der Mittis Mobile Bar.

15. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Geburtsdatum, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittles E-Mail an hi@mittismobilebar.at widerrufen werden.

Stand: 20.07.2022